Klärschlammverwertung
Maschinenring Schwalm-Eder
Ablauf der Ausbringung
Der Landwirt meldet dem Maschinenring Flächen auf die er Klärschlamm zur Düngung aufbringen lassen möchte. Anschließend werden Bodenproben nach Klärschlammverordnung auf diesen Flächen gezogen und beim LLH in Kassel analysiert. Aufgrund der im Boden und im Klärschlamm vorhandenen Nährstoffe wird die mögliche Aufbringmenge berechnet, ein Aufbringplan und Lieferscheine erstellt. Diese werden der zuständigen Behörde (Amt Fritzlar) zur Genehmigung vorgelegt.
Nach der Freigabe durch die zuständige Behörde wird der Klärschlamm von der Kläranlage zum entsprechenden Schlag transportiert und aufgebracht. Der Klärschlamm liegt entweder in flüssiger oder fester Form vor, je nach Kläranlage. Er wird mit Fässern mit Schleppschlauchtechnik oder Streuern mit Breitstreuwerk ausgebracht. Diesen Arbeitsgang kann der Landwirt selbst übernehmen, oder den Maschinenring als Dienstleister beauftragen. Eine anschließend notwendige Einarbeitung erfolgt in der Regel durch den landwirtschaftlichen Betrieb selbst.
Fehlende Technik auf den Betrieben kann durch Nutzung von Maschinen des Bodenverbandes ergänzt werden.
Rechtsgrundlage und Vorschriften
Die Klärschlammverordnung (AbfKlärV) vom 27. September 2017 regelt u.a. das Aufbringen von Klärschlamm aus Abwasserbehandlungsanlagen auf landwirtschaftlich genutzten Flächen. Das Aufbringen von Klärschlamm auf Gemüse- und Obstanbauflächen sowie auf Dauergrünland und forstwirtschaftlich genutzten Böden ist verboten. Aufbringungsbeschränkungen ergeben sich zusätzlich aus der Düngeverordnung (DüV vom 02.06.2017) und der Bundesbodenschutzverordnung (BBodSchV vom 12.07.1999).
Der Maschinenring Schwalm-Eder ist zertifizierter Entsorgungsfachbetrieb (EfbV) und wird jährlich geprüft.
Das umfangreiche Lieferscheinverfahren für die Überwachungsbehörden (Amt Fritzlar und RP Kassel) übernimmt der Maschinenring Schwalm-Eder.
Folgende Arbeitsschritte sind erforderlich:
- Bodenprobenentnahme mit Protokollierung
- Entnahme von Bodenprobe ist nur durch Personen mit entsprechendem Eignungsnachweis zulässig!
- Untersuchung von Boden auf Grundnährstoffe, pH-Wert, Schwermetalle und organische Schadstoffe (Benzo(a)pyren und PCB).
- Untersuchung des Klärschlamms (KSVO)
- Voranzeige der Aufbringung beim ARLL
- Vollzugsmeldung nach erfolgter Aufbringung
Haftung
Die mit uns zusammenarbeitenden Kommunen und Abwasserverbände sind Mitglied im Klärschlammhaftungsfond.
Ansprechpartner:
Wolfgang Laus
- 05683-9238-15
- laus@mr-schwalm-eder.de
- 05683-9238-19